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F-1 Event - Service - Musik, Events, Partys...

AGBs

  1. Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.
  2. Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
  3. Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.
  4. Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt
  5. Eine VDE gerechte 220/230 Volt Steckdose stellt der Veranstalter.
  6. Im Falle einer defekten oder nicht VDE gerechten 220/230 Volt Steckdose und die daraus einstandenen Schäden an der Musikanlage haftet der Veranstalter.
  7. Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
  8. Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB.
  9. Die GEMA-Rechte werden vom Veranstalter erworben und bezahlt.(öffentliche Veranstaltungen)
  10. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte sind ohne beidseitige Absprache unzulässig.
  11. Handschriftliche Änderungen oder Einträge bedürfen beiderseitiger Einverständnis.
  12. Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne wichtigen Grund ist unzulässig. Ausnahme ist höhere Gewalt. Bei Kündigung oder Stornierung des Vertrages am Tag des Events fallen 100%, bei 3 Tagen im Vorraus 50%, bei 1 Woche 25 % der vereinbarten Rechnungssumme an. Bei mehr als 1 Woche im Vorraus ohne Berechnung.
  13. Der Mietbetrag ist am Tag der Veranstaltung in bar zu entrichten
  14. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Geldern.
  15. Bei Ausfall eines DJ im Vorfeld der Veranstaltung wird kostenloser und gleichwertiger Ersatz gestellt. Am Tag selber in Form von höherer Gewalt entfällt diese Pflicht.

Vermietung von Equitment:

  1. Bei Vermietung von Equitment haftet der Mieter für Schäden an den Geräten in voller Höhe des Schadens
  2. Bei der Vermietung ohne Personal ist eine Koution in Höhe von 600 EUR zu hinterlegen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte zurück erstattet. Bei Schänden, reduziert sich die Summe in Höhe des entstandenen Schadens
  3. Der Vermieter weißt den Kunden in die Bedienung ein. Schäden die durch unsachgemäße Bedienung entstehen, gehen zu lasten des Mieters.
  4. Bei Stornierung des Auftrages fallen am Tag der Veranstaltung 100 % , bei 3 Tagen vor Beginn 50 % der Rechnungssumme an. Bei 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung 25 %. Ab 1 Woche und mehr vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an.Ausnahme ist nur in Form von höherer Gewalt.
  5. Der Rechnungsbetrag ist nach Rückgabe des Equitments in Bar zu begleichen.

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